AGBs
Rechtliche Hinweise


Allgemeine Geschäfts­bedingungen
für Webdesign, Programmierung und Web-Dienstleistungen


Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Yvonne Schweizer, Balanstr. 16, 81669 München (folgend Yvonne Schweizer genannt) und aller daraus folgenden Web-Dienstleistungen. Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner sind nicht Vertragsbestandteil. Bei Vertragsabschluss bestehen keine zusätzlichen mündlichen Absprachen. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

1. Angebot & Leistungsumfang

(1) Ein Auftrag gilt als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot mündlich oder schriftlich angenommen hat und es von Yvonne Schweizer schriftlich bestätigt wurde (auch per E-Mail).

(2) Yvonne Schweizer erstellt eine Webseite, die auf den Wünschen und Vorgaben des Auftraggebers basiert. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung (Webdesign und Programmierung), nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, stellt der Aufraggeber Yvonne Schweizer alle Inhalte zur Verfügung, die in der Webseite verwendet werden sollen. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form.

3. Sonderleistungen

(1) Auf Wunsch erstellt Yvonne Schweizer allein oder in Kooperation mit dem Auftraggeber Texte für die Website. Umfang und Preis für diese Dienstleistung wird separat und schriftlich vereinbart.

(2) Liegt das Logo nicht als Vektorgrafik vor, kann Yvonne Schweizer das entsprechende Format herstellen. Umfang und Preis für diese Dienstleistung wird separat und schriftlich vereinbart.

(3) Auf Wunsch recherchiert Yvonne Schweizer Fotos im Rahmen des Bildkonzepts für die Website. Umfang und Preis für diese Dienstleistung wird separat und schriftlich vereinbart. Kosten für den Kauf der Bilder werden nach tatsächlichen Auslagen weiterberechnet.

(4) Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, darf Yvonne Schweizer Leistungen von Dritten erbringen lassen.

4. Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die bis zur Kündigung geleistete Arbeit von Yvonne Schweizer ist durch den Auftraggeber zu bezahlen.

5. Preise und Zahlung

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

(2) Sofern der Auftraggeber zusätzliche, über das Angebot hinausgehende Wünsche ankündigt, kann Yvonne Schweizer den Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Endabnahme. Erstreckt sich das Projekt über einen längeren Zeitraum (ab 3 Monate), erlaubt sich Yvonne Schweizer bis dahin erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

(4) Zusätzlich zu der vertraglichen Vergütung werden Yvonne Schweizer Auslagen wie Kosten der Druckerei, Downloadgebühren für Bilder sowie Reise- und Fahrtkosten erstattet.

6. Fälligkeit der Vergütung

(1) Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu bezahlen. Nach dieser Frist ist der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug.

(2) Yvonne Schweizer stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus, ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist damit ausgeschlossen.

7. Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Website wird Yvonne Schweizer den Auftraggeber informieren, der die Webseite innerhalb von zwei Wochen prüft und abnimmt.

(2) Sollten Mängel an der Website festgestellt werden, wird Yvonne Schweizer diese zeitnah beheben.

(3) Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme. Sollte der Auftraggeber danach weitere Mängel entdecken, wird die Behebung der neu entdeckten Mängel separat berechnet.

(4) Eine Endabnahme liegt automatisch vor, wenn der Auftraggeber Yvonne Schweizer mit der Online-Stellung der Website beauftragt.

(5) Ein Auftrag ist erbracht, wenn die vereinbarten Leistungen erarbeitet und vom Auftraggeber abgenommen sind. Unabhängig davon, ob oder wann Inhalte und Werke vom Auftraggeber tatsächlich genutzt werden.

8. Haftung

(1) Yvonne Schweizer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Yvonne Schweizer haftet nicht für den Erfolg der erstellten Internetseite und übernimmt keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung bei den Suchmaschinen.

(3) Bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Folgeschäden haftet Yvonne Schweizer nicht.

(4) In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung aus dem Vertrag beschränkt.

(5) Die Haftung von Yvonne Schweizer ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(6) Technische Änderungen, Abweichungen der Abbildung und Irrtümer vorbehalten.

9. Leistungshindernisse

(1) Yvonne Schweizer ist maximal bestrebt alle vertraglich festgesetzten Leistungen zu erfüllen. Termine und Fristen des Auftraggeber sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden in einem gesonderten Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Nicht zu vertreten hat Yvonne Schweizer Ausfall im Krankheitsfall, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung und die damit verbundenen Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

10. Urheberrecht für Inhalte der Webseite

(1) Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass Text-, Bild- und Videomaterial zur Bearbeitung im Rahmen der Erstellung und Veröffentlichung der Website rechtlich geeignet und zulässig ist. Yvonne Schweizer führt keine Prüfung auf Rechtsverletzung durch und übernimmt keine Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass keine Rechte Dritter an dem übergebenen und zu verwendenden Bild-, Video- und Textmaterial bestehen und durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Yvonne Schweizer von jeder Haftung wegen Verwendung oder Verarbeitung von Bildern und Texten frei, die vom Auftraggeber geliefert wurden. Alle evtl. entstehenden Forderungen Dritter werden vom Auftraggeber übernommen.

(3) Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass Yvonne Schweizer – sofern technisch möglich – unverzüglich die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet einstellt, wenn Schadenersatz oder Unterlassungsansprüche gegenüber dem veröffentlichten Bildmaterial geltend gemacht werden.

(4) Zu den genannten Bildmaterial gehören neben Fotos auch Illustrationen, Grafiken und Logos.

(5) Yvonne Schweizer darf an geeigneter Stelle auf der Website (Impressum) einen Hinweis auf die Urheberschaft des Bildmaterials anbringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne vorherige Zustimmung von Yvonne Schweizer zu entfernen.

(6) Das uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werken in diesem Angebot und der darin beschriebenen Leistungen geht erst mit Bezahlung an den Auftraggeber über, soweit sie durch Yvonne Schweizer erstellt wurden. Ausdrücklich gestattet sind dem Auftraggeber die Anpassung von Texten, Bildern und dem Layout der Webseite.

(7) Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe der künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werke, insbesondere Layouts und Templates, ist nur nach Absprache mit Yvonne Schweizer möglich.

11. Externe Dienste und Drittanbieter

(1) Sofern externe Dienste für die Webseite genutzt werden (z. B. GoogleMaps, Webhosting etc.) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt. Yvonne Schweizer tritt nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.

12. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner unternehmensbezogenen und persönlichen Daten einverstanden, wie dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

(2) Yvonne Schweizer sichert zu, dass die Daten vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.

13. Geheimhaltung

(1) Yvonne Schweizer verpflichtet sich, alle ihr bekannten Geschäftsvorgänge ihres Auftraggebers geheim zu halten. Davon ausgenommen sind offenkundige Vorgänge. Die Vereinbarung gilt auch nach Erbringung der Vertragsleistung.

14. Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommen.


Allgemeine Geschäfts­bedingungen
für Copywriting (Texte), Konzepte, Grafikdesign und Dienstleistungen

Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Yvonne Schweizer, Balanstr. 16, 81669 München (folgend Yvonne Schweizer genannt) und aller daraus folgenden Dienstleistungen. Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner sind nicht Vertragsbestandteil. Bei Vertragsabschluss bestehen keine zusätzlichen mündlichen Absprachen. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

1. Angebot & Leistungsumfang

(1) Ein Auftrag gilt als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot mündlich oder schriftlich angenommen hat und es von Yvonne Schweizer schriftlich bestätigt wurde (auch per E-Mail).

(2) Yvonne Schweizer erstellt Texte, Konzepte und Designs, die auf den Wünschen und Vorgaben des Auftraggebers basieren. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung (Text, Konzept, Design), nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

(3) Die Leistungen sind erbracht, wenn die vereinbarten Inhalte erarbeitet sind. Unabhängig davon, ob oder wann Inhalte und Werke vom Kunden eingesetzt werden.

(4) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, enthält jeder Auftrag das Recht auf zwei Korrekturdurchgänge. Darüber hinaus werden Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen und Texten nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt.

2. Externe Dienste

(1) Yvonne Schweizer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen (z. B. Druckerei, o.ä.). Der Auftraggeber verpflichtet sich, Yvonne Schweizer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

(2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Yvonne Schweizer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Yvonne Schweizer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

3. Urheberrecht und Nutzungsrecht

(1) Alle Texte, Konzepte sowie Entwürfe und Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Urheberrechte verbleiben bei Yvonne Schweizer. Yvonne Schweizer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

(2) Mit den Nutzungsrechten überträgt Yvonne Schweizer dem Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Soweit nichts anderes bei der Auftragserteilung vereinbart wurde, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Yvonne Schweizer und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

(3) Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte erfordert eine schriftliche Vereinbarung.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

(5) Yvonne Schweizer verzichtet auf das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung als Urheber genannt zu werden.

(6) Yvonne Schweizer hat das Recht, Entwürfe und grafische Werke auf ihrer Website und anderen Plattformen sowie in den Sozialen Medien zu veröffentlichen und für ihr Marketing zu nutzen. Unabhängig davon, ob Entwürfe und grafische Werke tatsächlich vom Auftraggeber genutzt werden.

4. Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die bis zur Kündigung geleistete Arbeit von Yvonne Schweizer ist durch den Auftraggeber zu bezahlen.

5. Preise und Zahlung

(1) Die Anfertigung von Texten, Konzepten und sonstigen Tätigkeiten, die Yvonne Schweizer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurden.

(2) Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.

(4) Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Abnahme. Erstreckt sich das Projekt über einen längeren Zeitraum (ab 3 Monate), werden die bis dahin erbrachten Teilleistungen in Rechnung gestellt.

(5) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(6) Zusätzlich zu der vertraglichen Vergütung werden Yvonne Schweizer Auslagen wie Kosten der Druckerei, Downloadgebühren für Bilder sowie Reise- und Fahrtkosten erstattet.

6. Fälligkeit der Vergütung

(1) Die Vergütung ist mit Endablieferung der Leistung spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar.

(2) Sendet Yvonne Schweizer dem Auftraggeber Entwürfe zur Durchsicht und Abstimmung, handelt es sich dabei nicht um die Endablieferung.

(3) Yvonne Schweizer stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus, ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist damit ausgeschlossen.

7. Haftung

(1) Yvonne Schweizer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung von Yvonne Schweizer ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung aus dem Vertrag beschränkt. Für Folgeschäden haftet Yvonne Schweizer nicht.

(4) Yvonne Schweizer übernimmt keine rechtliche Prüfung und prüft nicht, ob Arbeitsergebnisse (Texte und grafische Werke) als Marke schutzrechtsfähig sind. Yvonne Schweizer prüft auch nicht ob Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber. Mit Abnahme der Arbeit geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Werke auf den Auftraggeber über.

5) Yvonne Schweizer verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen.

(6) Sofern Yvonne Schweizer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Yvonne Schweizer.

8. Abnahme, Beanstandung und Mängel

(1) Nach Fertigstellung der Arbeit wird Yvonne Schweizer den Auftraggeber informieren, der die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen prüft und abnimmt.

(2) Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Arbeit, jedenfalls vor einer Weiterverarbeitung, schriftlich bei Yvonne Schweizer geltend zu machen.

(3) Sollten Mängel festgestellt werden, wird Yvonne Schweizer diese zeitnah beheben.

(4) Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme. Sollte der Auftraggeber danach weitere Mängel entdecken, wird die Behebung der Mängel separat berechnet.

(5) Eine Endabnahme liegt auch vor, wenn der Auftraggeber ein abnahmereifes Werk vorbehaltlos zu nutzen beginnt.

(6) Die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Leistungshindernisse

(1) Yvonne Schweizer ist maximal bestrebt alle vertraglich festgesetzten Leistungen zu erfüllen. Termine und Fristen des Auftraggeber sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden in einem gesonderten Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Nicht zu vertreten hat Yvonne Schweizer Ausfall im Krankheitsfall, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung und die damit verbundenen Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

10. Eigentumsvorbehalt

(1 ) Für fertige Texte und grafische Reinzeichnungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.

(2) Yvonne Schweizer ist nicht verpflichtet, Layout-Dateien für grafische Tätigkeiten an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(3) Offene Dateien, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Yvonne Schweizer geändert werden.

11. Geheimhaltung

(1) Yvonne Schweizer verpflichtet sich, alle ihr bekannten Geschäftsvorgänge ihres Auftraggebers geheim zu halten. Davon ausgenommen sind offenkundige Vorgänge. Die Vereinbarung gilt auch nach Erbringung der Vertragsleistung.

12. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner unternehmensbezogenen und persönlichen Daten einverstanden, wie dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

(2) Yvonne Schweizer sichert zu, dass die Daten vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.

13. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommen.